Allgemeines / Zulassung
Die Meisterprüfung ist in vielen Handwerken Voraussetzung für die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks. Daneben eröffnet sie aber auch die beste Möglichkeit für den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft.
Allgemeines
Die Bezeichnung "Meister/-in" in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer nach der Handwerksordnung die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat. Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt.
Zulassung
NEU seit 1.1.2004
Für die Zulassung zur Meisterprüfung genügt der Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung, wenn Sie die Meisterprüfung im gleichen oder verwandten Handwerk ablegen wollen. Gesellenzeiten (maximal 3 Jahre) sind nur dann noch nachzuweisen, wenn Sie eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk abgelegt haben.