Meisterschulen / Meisterkurse - Kosmetiker-Handwerk (Teile I und II)

Kosmetiker-Handwerk (Teile I und II) Handwerkskammer Frankfurt (Oder)- Region Ostbrandenburg Kosmetiker-Handwerk (Teile I und II)

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Vollzeit, Berufsbegleitend
Termine:
30.08.2027 - 20.11.2027, Frankfurt (Oder) - Vollzeit Online anmelden
06.10.2027 - 20.05.2028, Frankfurt (Oder) - Berufsbegleitend
07.04.2028 - 19.01.2029, Frankfurt (Oder) - Berufsbegleitend
28.08.2028 - 24.11.2028, Frankfurt (Oder) - Vollzeit
Beginn:

Berufsbegleitend:
Mi. 15:00-20:00 Uhr
Sa. 08:00-15:00 Uhr

Vollzeit:
Mo-Fr. 08:00-15:00 Uhr

Dauer:

ca. 456 Unterrichtsstunden

Preis

Lehrgangskosten: ca. 5.600,00 EUR

Bildungsgutschein – über die Agentur für Arbeit ist möglich.
Prüfungsgebühr: ca. 700,00 EUR
Bei der Finanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sich die Kosten verringern.

Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das
Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554221).

Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei
geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer
Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.

Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Kosmetikmeister erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)- Region Ostbrandenburg

Spiekerstraße 11
15230 Frankfurt (Oder)

Tel: 0335 / 5554-200

Homepage Kursanbieter


Beschreibung:

Das Bildungszentrum befindet sich unmittelbar am Bahnhof in direkter Nachbarschaft zur Handwerkskammer und verfügt über kostenfreie Parkplätze in der Tiefgarage. Für das leibliche Wohl sorgt eine Mensa mit einem sehr guten Speisenangebot.

Parkplätze:

Kostenfreie Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage

Unterkunft:

Im Bedarfsfall sind wir Ihnen gern bei der Suche nach geeigneten Adressen von Hotels, Pensionen oder Privatunterkünften behilflich.

Homepage Unterkunft

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Setzen Sie sich von ihrer Konkurrenz ab und erlangen den Meistertitel im Kosmetikerhandwerk.
Dadurch erhält dieses Handwerk eine enorme Aufwertung. Nach Anlage B der Handwerksordnung bleibt es weiterhin ein zulassungsfreies Handwerk. Für Kosmetikerinnen und Kosmetiker ergeben sich nun vielfältigere Aufstiegsmöglichkeiten, die bisher nicht erreichbar waren. Sie haben somit die Chance eine der höchsten nichtakademischen Qualifikationen in Deutschland zu erlangen. Der Abschluss “Meister/-in im Kosmetikerhandwerk” befindet sich auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und ist mit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.

Inhalt

Teil I:
* Meisterprüfungsprojekt
* Situationsaufgabe und Fachgespräch

Teil II:
Handlungsfeld 1:
* Kosmetische Dienstleistungen
* Physiognomie und Typologie, Dermatologie und Allergologie
* Material- und Werkstoffkunde, chemische Grundlagen
* Farb-, Stil- und Formenlehre, Kunden- und Typberatung
* Massagetechniken und -mittel
* Problemzonenbehandlung
* Hand- und Fußpflege, Nagelbehandlung und -design
* Gesichts- und Körperkonturierung, Permanent Make up
* Depilations- und Epilationsverfahren
* Gesundheits-, Bewegungs- und Ernährungsberatung

Handlungsfeld 2:
* Management eines Kosmetikinstituts
* Auftragsabwicklung, Betriebsführung und -organisation
* Material- und Gerätekunde
* Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Hygienemanagement
* Haftungsausschluss, Salonkonzept entwickeln
* Kosten-Leistungsrechnung, Kalkulation
* Personalmanagement, Marketing, Qualitätsmanagement
* Betriebs- und Lagerausstattung, Informations- und Kommunikationssysteme

Zulassung

Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Kosmetikerhandwerk.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

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Bildungstipp

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Spiekerstraße 11
15230 Frankfurt (Oder)
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Deutschland

Tel: 0335 / 5554-200

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Servicezeiten

Sie erreichen uns persönlich zu den folgenden Uhrzeiten:
Mo. - Fr. von 7:30 - 16:30 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Volkmar Zibulski
Tel: 0335 / 5554-233

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