Setzen Sie sich von ihrer Konkurrenz ab und erlangen den Meistertitel im Kosmetikerhandwerk.
Dadurch erhält dieses Handwerk eine enorme Aufwertung. Nach Anlage B der Handwerksordnung bleibt es weiterhin ein zulassungsfreies Handwerk. Für Kosmetikerinnen und Kosmetiker ergeben sich nun vielfältigere Aufstiegsmöglichkeiten, die bisher nicht erreichbar waren. Sie haben somit die Chance eine der höchsten nichtakademischen Qualifikationen in Deutschland zu erlangen. Der Abschluss “Meister/-in im Kosmetikerhandwerk” befindet sich auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und ist mit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.
Inhalt
Teil I:
* Meisterprüfungsprojekt
* Situationsaufgabe und Fachgespräch
Teil II:
Handlungsfeld 1:
* Kosmetische Dienstleistungen
* Physiognomie und Typologie, Dermatologie und Allergologie
* Material- und Werkstoffkunde, chemische Grundlagen
* Farb-, Stil- und Formenlehre, Kunden- und Typberatung
* Massagetechniken und -mittel
* Problemzonenbehandlung
* Hand- und Fußpflege, Nagelbehandlung und -design
* Gesichts- und Körperkonturierung, Permanent Make up
* Depilations- und Epilationsverfahren
* Gesundheits-, Bewegungs- und Ernährungsberatung
Handlungsfeld 2:
* Management eines Kosmetikinstituts
* Auftragsabwicklung, Betriebsführung und -organisation
* Material- und Gerätekunde
* Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Hygienemanagement
* Haftungsausschluss, Salonkonzept entwickeln
* Kosten-Leistungsrechnung, Kalkulation
* Personalmanagement, Marketing, Qualitätsmanagement
* Betriebs- und Lagerausstattung, Informations- und Kommunikationssysteme
Zulassung
Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Kosmetikerhandwerk.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.