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8.490 Euro Lehrgangsgebühr |
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Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen! Beispielrechnung:
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Voraussetzungen:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Gera
Straße der Freundschaft 27
07554 Gera
ERREICHBARKEIT Unsere Bildungsstätte in Gera-Aga ist über die Bundesstraße 2 (B2) und die gute Anbindung an die Autobahn A4 bestens erreichbar. Die Bildungsstätte verfügt über ausreichend Parkplätze VERSORGUNG Für das leibliche Wohl wird in unserer sehr guten Kantine gesorgt: https://www.hw-kantine.de INTERNAT Für längere Aufenthalte ist die Übernachtung in unserem Internat möglich. WEITERE INFORMATIONEN ZUR BILDUNGSSTÄTTE https://www.hwk-gera.de/gera
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
Baukonstruktion
Baustoffe und Bauphysik
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Vermittlung fachpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
ZIEL
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Maurer und Betonbauer-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
ZIELGRUPPE
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Maurer und Betonbauer-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Maurer und Betonbauer-Handwerk
INFORMATION
Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00-15:00 Uhr, Freitag 08:00-13:00 Uhr. In der Lehrgangsgebühr sind die Materialkosten nicht enthalten.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Maurer und Betonbauer-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Tel: 0365 / 8225 -0
Kerstin Meyer
Tel: 0365 / 8225-156