| Unterrichtsform: | Teilzeit, Vollzeit |
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Die Zulassungsvoraussetzung zur Industriemeisterprüfung ist wie folgt gegliedert:
Sie benötigen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung, in einem anerkannten Ausbildungsberuf der dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet werden kann, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
Zusätzlich wird meistens ein Nachweis der ausgeübten Berufspraxis, einer ein- oder mehrjährigen Tätigkeit, in Ihrem Gewerk gefordert.
Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
geprüfter Industriemeister Metall Vollzeit
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
Rechtsbewußtes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln,
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
Zusammenarbeit im Betrieb,
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich „Technik“ (Betriebs-, Fertigungs-, Montagetechnik)
Handlungsbereich „Organisation“ (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-,
Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz )
Handlungsbereich „Führung und Personal“ – Personalführung, Personalentwicklung,
Qualitätsmanagement
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Andreas Fiedler
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