Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Friseurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Tel: 0231 / 5177-201
Montags – Donnerstag von 7.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr – 11.30 Uhr.
Info
Tel: 0231 / 5177-201