Die Verordnung über das Meisterprüfungsbild und die Prüfungsanforderungen in den Teilen I+II der Meisterprüfung im elektrotechnischen Handwerk wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2002 geändert.
Sie wurden an den steigenden Anforderungen der beruflichen Praxis ausgerichtet und tragen wesentlich dazu bei, dass die Meisterprüfung und damit der große Befähigungsnachweis nach wie vor die zentrale Grundlage für die Qualitätssicherung in den elektrotechnischen Betrieben ist.
Inhalte:
Teil I (fachpraktischer Teil) und Teil II (fachtheoretischer Teil)
• Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen
• Mess- und Regelungstechnik
• Anwendung der berufsbezogenen, sicherheitsrelevanten Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
• Projektierung und Fachkalkulation
• Energie- und Gebäudetechnik
• Steuerungstechnik, elektrische Maschinen, Gebäude-, Beleuchtungs- und Gerätetechnik
• aus den Bereichen Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Datenübertragungstechnik, Telekommunikationstechnik, Gefahrenmeldetechnik und Meldetechnik
• aus dem Bereich Systemelektronik: Bussysteme, Leistungselektronik, Automatisierung, Leiterplatten (EMV), Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation