Meisterschulen / Meisterkurse - Friseurmeister(in) Teil II

Friseurmeister(in) Teil II  Handwerker Akademie Oldenburger Münsterland gGmbH Friseurmeister(in) Teil II

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit
Termine:

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Friseurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerker Akademie Oldenburger Münsterland gGmbH

Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg

Tel: 04471 / 179 - 0

Homepage Kursanbieter


Beschreibung:

Die Handwerker Akademie Oldenburger Münsterland gGmbH ist das gemeinsame Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaften Cloppenburg und Vechta und somit dein starker Partner rund ums Thema Handwerk im Oldenburger Münsterland. Wir sind ein praxisorientiertes Aus‑, Fort- und Weiterbildungszentrum, das traditionelle Handwerksbetriebe mit modernen Methoden vereint, ideal für Auszubildende, Fachkräfte und Profis, die sich gezielt weiterentwickeln wollen.

Parkplätze:

Es gibt genügend kostenfreie Parkplätze sowohl auf unserem Gelände, als auch auf der anderen Straßenseite direkt beim Bahnhof

Kontakt

Handwerker Akademie Oldenburger Münsterland gGmbH

Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg
Niedersachsen
Deutschland

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