|
10.490,00 € |
||||||||||
|
Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen! Beispielrechnung:
|
Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Elektrotechnikermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Gera
Straße der Freundschaft 27
07554 Gera
ERREICHBARKEIT Unsere Bildungsstätte in Gera-Aga ist über die Bundesstraße 2 (B2) und die gute Anbindung an die Autobahn A4 bestens erreichbar. Die Bildungsstätte verfügt über ausreichend Parkplätze VERSORGUNG Für das leibliche Wohl wird in unserer sehr guten Kantine gesorgt: https://www.hw-kantine.de INTERNAT Für längere Aufenthalte ist die Übernachtung in unserem Internat möglich. WEITERE INFORMATIONEN ZUR BILDUNGSSTÄTTE https://www.hwk-gera.de/gera Unterkunft: https://www.hwk-gera.de/artikel/bildungsstaette-gera-5,105,166.html#Internat
INHALT
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Elektrotechniker-Handwerk (Schwerpunkt: Energie- und Gebäudetechnik) mit folgenden Inhalten:
Elektro- und Sicherheitstechnik
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Vermittlung fachpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
ZIEL
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektrotechniker-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
ZIELGRUPPE
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Elektrotechniker-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Elektrotechniker-Handwerk
INFORMATION
In der Kursgebühr sind die Materialkosten nicht enthalten.
VORAUSSETZUNGEN
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Tel: 0365 / 8225 -0
Kerstin Noack
Tel: 0365 / 8225-184