Zur Prüfung in der Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen'ist zugelassen, wer:- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkanntenmindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltendenAusbildungsberuf oder- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigenanerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf unddanach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderenanerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestenszweijährige Berufspraxis- eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.Zur Prüfung der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationenist zugelassen, wer:- die abgelegte Prüfung der Teilprüfung WirtschaftsbezogeneQualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und- mindestens ein oder zwei weitere Jahre Berufspraxis nachweist.Die Berufspraxis muss im kaufmännischen Bereich eines Industriebetriebes erworben worden sein.